Angebot der Kulturtafel
Sollten Sie das Angebot der Kulturtafel nutzen wollen, benötigen Sie einen Berechtigungsausweis, der bei der Bürgerinsel Burghausen beantragt werden kann. Dieser wird nur für Bedürftige ausgestellt. Als Nachweis für die Bedürftigkeit gilt
- der Leistungsbescheid für Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder
- der Leistungsbescheid für Grundsicherung
Wie können Sie an eine der zur Verfügung stehenden Karten kommen?
- Städtische Veranstaltungen (Kulturamt)
Freier Eintritt bei Vorlage des Berechtigungsausweises an der Abendkasse, solange freie Plätze vorhanden sind. - SV-Wacker Burghausen
Freier Eintritt bei Vorlage des Berechtigungsausweises am Medienfenster der Sportpark-Arena für alle Heimspiele, solange freie Plätze vorhanden sind. - Kino
Pro Berechtigter 1 Kinokarte im Wert von 8,00 € pro Halbjahr, abzuholen in der Bürgerinsel Burghausen (Montag – Donnerstag, 9.00 – 13.00 Uhr), nicht abgeholte Karten verfallen. - Alle anderen Veranstaltungen
Wenn sie sich für irgendeine Veranstaltung aus dem Veranstaltungskalender der Stadt Burghausen interessieren, müssen Sie sich bitte direkt an unsere jeweiligen Ansprechpartner wenden. Eine Übersicht der Ansprechpartner finden Sie hier:
Eine rechtzeitige Anmeldung ist unbedingt erforderlich!